09.02.2021

Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Erlaubnis Arbeitnehmerueberlassung

Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt für die Vermittlung von Personal eine sogenannte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Diese wird nach sorgfältiger Prüfung der Personalakten durch die Experten der Agentur für Arbeit für die ersten beiden Jahre der Beantragung jeweils nur für ein Jahr ausgestellt und muss dann erneut beantragt werden. Ab dem dritten Jahr gibt es dann die Möglichkeit, eine unbefristete Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zu erhalten, sofern die Führung der Personalakten tadellos ist.

Ende Januar war es nun für uns soweit und es wurden zum dritten Mal die Personalakten geprüft – mit Erfolg! Nun wurde der EHG Elb Handwerk GmbH die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt. Wir sind unfassbar stolz darauf und freuen uns auf viele weitere Jahre voll toller Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern und Kunden.